Startseite FDP Muss SHG die Abfindung in Höhe von 700.000 Euro von dem ehemaligen Geschäftsführer Wild zurückfordern?
Muss SHG die Abfindung in Höhe von 700.000 Euro von dem ehemaligen Geschäftsführer Wild zurückfordern? PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 07. Februar 2012 um 11:41 Uhr
Die FDP-Fraktion konnte der heutigen Pressemitteilung in der Saarbrücker Zeitung entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft nach einer unverhältnismäßig langen Prüfungszeit von beinahe 4 Jahren nun Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der SHG- Kliniken, Wild, vor der großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben hat.
Die FDP kritisiert zunächst die deutlich überlange Verfahrensdauer der Prüfung des Vorgangs Wild über einen Zeitraum von annähernd 4 Jahren.
Dies ist nach Auffassung der FDP-Fraktion mit dem Rechtsstaatsgedanken und auch der Unschuldsvermutung zu Gunsten der Beschuldigten nicht vereinbar.

Offensichtlich hält die Staatsanwaltschaft Saarbrücken den Straf- und Schuldvorwurf gegenüber Wild und Anderen für so gravierend, dass eine Anklage zur Großen Strafkammer beim Landgericht erhoben wurde.
 
"Diese Anklageerhebung muss die Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der SHG aufrufen, eine Rückforderung der damals an Wild gezahlten Abfindung in Höhe von 700.000€ zu prüfen.", so der Fraktionsvorsitzende Manfred Baldauf.
 
Der Regionalverband ist einer der bedeutendsten Gesellschafter der SHG. "Daher ist der Regionalverbandsdirektor Gillo gut beraten, sein Einfluss im Aufsichtsrat zur Durchsetzung eines möglicherweise gegebenen Rückzahlungsanspruches gegenüber Wild geltend zu machen.", so Baldauf abschließend.