| FDP-Fraktion: Geringfügigbeschäftigte haben Anspruch auf bestehende Tariflöhne |
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| Donnerstag, 29. Juli 2010 12:26 |
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Arbeitnehmer besser auf Rechte hinweisen
Zur aktuellen Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) zum Thema Niedriglöhne in Deutschland sagt der wirtschafts- und sozialpolitische Sprecher der FDP im Landtag des Saarlandes, Christoph Kühn: "Geringfügigbeschäftigte sind Vollzeitbeschäftigten gesetzlich gleichgestellt, ausgenommen in der Rentenversicherung, bei der eine Sonderregelung gilt. Sie haben einen Anspruch auf bestehende Tariflöhne, auf bezahlten Urlaub und gegebenenfalls auch auf zusätzliche Zahlungen für Arbeit an Feiertagen. Da diese gesetzlichen Vorgaben aber nicht in allen Betrieben umgesetzt werden, müssen wir die schwarzen Schafe auf dem Arbeitsmarkt dingfest machen, denn sonst werden die ehrlichen Arbeitgeber verdrängt. Die häufige Praxis unter Tariflohn zu bezahlen, wirkt sich nicht nur wettbewerbsverzerrend auf den Markt aus, sondern macht auch Tarifvereinbarungen hinfällig. Deshalb muss der Druck auf diese Unternehmen verstärkt werden. Gewerkschaften könnten beispielsweise durch häufigere Kontrollen gewährleisten, dass weniger Unternehmen Geringfügigbeschäftigte untertariflich bezahlen. Auch sollten die Arbeitnehmer besser auf ihre Rechte hingewiesen werden und Unterstützung bei deren Durchsetzung erhalten." |




