| FDP-Fraktion: Kein übereiltes Gesetz zu Lasten der Freiheitsrechte |
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| Donnerstag, 04. März 2010 13:38 |
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Mögliche Änderungen der EU-Richtlinie abwarten Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung warnt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Karl-Josef Jochem, vor übereilten Reaktionen des Gesetzgebers. "Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass überhastete Gesetzgebungsverfahren einer gründlichen überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht oft nicht standhalten. Im Fall der Vorratsdatenspeicherung muss vermieden werden, dass das Bundesverfassungsgericht nach der Nachbesserung durch den Gesetzgeber erneut mit Klagen überhäuft wird, weil diese sensible Angelegenheit durch vorschnelles Handeln nicht in allen Punkten verfassungskonform umgesetzt worden ist." Die EU-Kommission wird die entsprechende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich spätestens im Herbst dieses Jahres überprüfen. "Da ohnehin damit zu rechnen ist, dass sich die Vorgaben aus Brüssel in absehbarer Zeit ändern, dass sie nämlich höchstwahrscheinlich heruntergeschraubt werden, macht es keinen Sinn, sich jetzt möglichst rasch an die überarbeitung des Gesetzes zu machen. Die Entwicklung auf EU-Ebene ist abzuwarten. Erst dann kann ein handwerklich gutes Gesetz erarbeitet werden, das die Freiheitsrechte der Bürger mit den Interessen der Sicherheitsbehörden in Einklang bringt." |




