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FDP-Fraktion: Wichtiger Sieg der Bürgerrechte PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 03. März 2010 10:13
Gerichts-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt liberale Position
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Karl-Josef Jochem:   
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist richtig. Die gesetzliche Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern, Verkehrs- und Standortdaten von Telefon- und Internetnutzern ohne vorliegenden Anlass sechs Monate lang zu speichern und darüber hinaus den Verwendungszweck dieser Daten nicht eindeutig zu begrenzen, verstößt gegen das Fernmelde- bzw. Telekommunikationsgeheimnis. Es kann nicht sein, dass die Bürger immer mehr Eingriffe in ihre Privatsphäre unter pauschaler Anführung des Arguments der Steigerung der allgemeinen Sicherheit erdulden müssen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, transparente, hinreichend restriktive Eingriffsermächtigungen zu normieren und gleichzeitig die bisherige Umsetzung für nichtig und damit für unwirksam erklärt.

Für das Rechtsverständnis der ehemaligen Großen Koalition ist das Urteil eine schallende Ohrfeige, für uns Liberale ist es ein wichtiger Sieg der Bürgerrechte. Die FDP hat sich seit jeher gegen die Umsetzung einer entsprechenden EU- Richtlinie durch die Große Koalition gewehrt. Das heutige Urteil bestätigt die Richtigkeit und Notwendigkeit unseres jahrelangen Kampfes gegen das Gesetz, dem sich viele namhafte FDP-Politiker, darunter die aktuelle Bundesjustizministerin, angeschlossen haben. Wir erwaten nun darüber hinaus, dass das Urteil auch für die EU-Kommission, welche die EU-Richtlinie im Herbst dieses Jahres wieder auf den Prüfstand bringen will, richtungweisend sein wird."