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LUKSIC: Bundesverfassungsgericht weist Schnüffelstaat in seine Grenzen PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 02. März 2010 12:35
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Das heutige wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts  weist den Schnüffelstaat in seine Grenzen. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung  bedeutet einen tie­fen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger  und wurde zu Recht verworfen. Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe  verhindern die Richter einen Dammbruch und schieben dem Drang des Staates nach  einer immer umfassenderen überwachung seiner Bürger einen Riegel vor. Besonders  begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion auch die unver­zügliche Löschung der bereits  erhobenen Daten.

Die 2007 von CDU/CSU und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung  und Telekommu­nikationsüberwachung ging über die die europarechtlichen Vorgaben  hinaus. Bestandteil war zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung die  verpflichtende Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und  Standortdaten durch die Telekommunikationsunternehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion  lehnt die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Natürlich muss die Po­lizei in der  Lage sein, Verbrechen aufzuklären und dazu auch auf Telekommunikationsver­bindungsdaten  zugreifen können. Es ist aber unverhältnismäßig, die Daten aller Bürgerinnen  und Bürger auf Vorrat für sechs Monate zu speichern und sie so unter  Generalverdacht zu stellen.    
Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der  christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie  Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht  auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft  verteidigt werden. Die FDP wird wieder auf eine verfassungskonforme  Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe  gemacht werden.