| Umweltministerium äußert sich zu „Kohleschlamm-Transporten“ |
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| Dienstag, den 27. Juli 2010 um 10:27 Uhr |
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Bereits am 08. Febr. 2010 hat sich der CDU-Ortsverband (OV) Klarenthal-Krughütte wegen möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen durch beabsichtige Kohleschlamm-Transporte durch die Wald- und Außenbereiche Klarenthals an das saarl. Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr gewandt.
Mit Schreiben vom 02. Juli 2010 hat das „Umweltministerium“ – Abt. B (Klimaschutz, Energie und Verkehr) – dem CDU-OV wie folgt geantwortet: „Sehr geehrter Herr Hoffmann, ich möchte mich für die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens vom 8. Februar, in welchem Sie Ihre gesundheitlichen Bedenken zu den Kohleschlammtransporten schildern, entschuldigen. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat die von Ihnen angesprochenen Punkte überprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der L 163 ist auch mit den stattfindenden Kohleschlammtransporten gewährleistet. Dies wurde durch Berechnungen nachgewiesen. Des Weiteren hat die GIU als Projektsteuerer der SNET, bereits im Jahr 2004, gemeinsam mit dem SaarForst nach Möglichkeiten eines umweltverträglichen Transportes gesucht. Zahlreiche Varianten wurden geprüft, u. a. die Variante direkt vom Schlammweiher zur Bahnverladung Richtung Südwesten (Luftlinie ca. 1.000 Meter). Diese Variante musste verworfen werden, da die notwendige Wegeverbreiterung einen für den SaarForst nicht akzeptablen Einschnitt in angrenzende steile Hänge gehabt hätte. Die nach aufwendigen Detailplanungen gefundene Lösung des Transportweges vom Schlammweiher zur L 163 hat alle Forderungen aus Sicht des SaarForstes erfüllt. Nach Angaben der GIU wurden im Vorfeld, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, auch Transportmöglichkeiten über ein Bandsystem oder ein Rohrsystem untersucht. Die Querung des Schafbachtales wäre neben topographischen Schwierigkeiten und der Nähe zur Wohnbebauung vor allem wegen unvertretbaren ökologischen Eingriffen verworfen und nicht weiter verfolgt worden. Für den Umschlag des Kohleschlamms auf der derzeit ungenutzten Fläche als Kohlelagerplatz der DSK wurde ein Genehmigungsantrag gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz gestellt. Zurzeit wird im Rahmen dieses Verfahrens die Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorbereitet. Somit wird u. a. dafür Sorge getragen, dass keine Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung bestehen. Ihre Befürchtungen bezüglich Staubemissionen kann diesseits nicht geteilt werden, da zum einen die Lastkraftwagen mit wasserdichten und zusätzlich verriegelten Ladeflächen eingesetzt werden. Des Weiteren wird durch die Restfeuchte des Abbaumaterials zwischen 25% und 35% eine Staubentwicklung verhindert. Zum anderen wird zwischen dem Ort des Beladens am Weiher und der Transporttrasse eine Waschanlage installiert, damit auch Reifen und Untergrund der Fahrzeuge die asphaltierte Strecke schmutzfrei befahren. Sehr geehrter Herr Hoffmann, die gefundene Lösung stellt die umweltverträglichste Lösung dar, da sie am wenigsten Wohnbebauung tangiert, den höchstmöglichen Anteil an Bahntransport aufweist und nur geringe Eingriffe in die Landschaft und Waldfläche beinhaltet. Für die Ertüchtigung des bestehenden Waldweges wird kein Wald gerodet. Lediglich das Lichtraumprofil ist zu erweitern. Dies geschieht im Rahmen von ordnungsgemäßer Waldwirtschaft. Des Weiteren ist auch die verkehrliche Leistungsfähigkeit der L 163 weiterhin gegeben. Negative Auswirkungen für die Bevölkerung bestehen nicht. Ich hoffe Sie umfangreich informiert zu haben und stehe für Rückfragen weiterhin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen – Im Auftrag Klaus Gerstner“ Der CDU-OV Klarenthal-Krughütte hat die Einlassungen des „Umweltministeriums“ zur Kenntnis genommen, sieht jedoch seine Befürchtungen nur bedingt ausgeräumt. Er wird – u. a. auch durch seine Mitglieder im Bezirksrat West der Landeshauptstadt – „am Ball bleiben“ und die Klarenthal-Krughütter Bevölkerung weiter über das Verfahren unterrichten. |




